Sperrgepäck und sehr schweres Gepäck - sind Gepäckstücke, dessen Maße oder Gewicht die für ein Gepäckstück zulässigen Normen übersteigt.
Der Umfang des Gepäcks darf bei dreidimensionaler Messung (Summe der 3 Seitenflächen) 203 cm nicht übersteigen und nicht mehr als 32 kg wiegen. In Ausnahmefällen kann Gepäck mit einem Gewicht von bis zu 50 kg angenommen werden.
Solches Gepäck wird erst nach vorheriger Absprache mit der Fluggesellschaft zur Beförderung angenommen.
Zu sperrigem und sehr schwerem Gepäck können zählen:
- Sportausrüstung
- Musikinstrumente
- Audio- und Videotechnik
- Fernseher
- Nicht zusammenklappbare Kinderwagen
- Fahrräder
Ein Passagier, der sperriges Gepäck transportieren möchte, muss das Beförderungsunternehmen bei der Flugbuchung darüber in Kenntnis setzen.
Sollte dies nicht geschehen, so hat das Beförderungsunternehmen das Recht, das betreffende Gepäck nicht zum Transport anzunehmen.
Sperriges (Gepäck ungewöhnlicher Form) und sehr schweres Gepäck werden unter der Voraussetzung zur Beförderung angenommen, daß die Größe der Ladeluken und des Laderaums eine Be- und Entladung sowie eine Unterbringung des Gepäcks an Bord des Flugzeuges zulassen. Außerdem muß eine entsprechende Ausstattung für eine Vorabflugkontrolle sowie Be- und Entladearbeiten an den Abflug-, Transfer- und Zielflughäfen vorhanden sein.
Entgelte für sperriges und sehr schweres Gepäck
Der Transport von sperrigem und sehr schwerem Gepäck (verpackt in Kisten, Paketen, Ballen) wird entsprechend tatsächlichem Gewicht nach Übergepäck-Tarif bezahlt.
Sperrgepäck wie Sportausrüstungen, nicht zusammenklappbare Kinderwagen werden nach Übergepäck-Tarif bezahlt, entsprechend dem Übergewicht, welches die zulässige Freigepäcknorm überschreitet.
Wird sperriges und sehr schweres Gepäck zum Transport im Salon der Maschine mit zusätzlichem Sitzplatz angenommen, so ist der Passagier verpflichtet, diesen Zusatzplatz vorher zu buchen und zu bezahlen.