Nicht registriertes Gepäck – ist Gepäck, welches vom Passagier in den Salon des Flugzeuges mitgenommen wird. Er trägt dafür selbst die Verantwortung.
Norm für nicht registriertes Gepäck:
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C – Business Class |
Y – Economy Class |
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Anzahl Gepäckstücke |
Gesamtgewicht |
max.
Größe
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Anzahl Gepäckstücke |
Gesamtgewicht |
max. Größe
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| FV |
2 |
10 kg |
insges. 115 cm
(55õ40õ20) |
1 |
8 kg |
insges. 115 cm
(55õ40õ20) |
Das Gewicht des nicht registrierten Gepäcks fließt in die allgemeine Norm des Freigepäcktransportes ein.
Arten nicht registrierten Gepäcks
Handgepäck – das im Salon der Maschine untergebrachte Gepäck der Passagiere (mit Ausnahme des registrierten). Dazu zählt das mit unnummerierten Abschnitten markierte Gepäck. Die Passagiere bringen das Handgepäck selbst mit an Bord und tragen auch selbst dafür die Verantwortung.
Zusätzlich zum Handgepäck und ohne Erhebung von Gebühren kann der Passagier noch die unten aufgeführten Dinge mit sich führen. Dazu gehören persönliche Gegenstände, die während des Fluges notwendig sein können:
- eine Damenhandtasche oder eine Aktentasche;
- eine Aktenmappe
- ein Schirm
- ein Gehstock
- ein Blumenstrauß
- Oberbekleidung
- Presseerzeugnisse zum Lesen im Flugzeug
- Kindernahrung zur Nutzung während des Fluges
- ein Mobiltelefon
- ein Photoapparat
- eine Videokamera
- ein Laptop
- ein Anzug im Kleidersack
- Toilettenartikel
- eine Baby-Wiege für die Beförderung eines Kindes
- Krücken, eine Trage oder ein Rollstuhl für die Beförderung eines gehbehinderten Passagiers
Diese Gegenstände müssen nicht gewogen und registriert werden und erhalten keine Gepäckabschnitte.
Sondergepäck, welches im Salon der Maschine transportiert wird - leicht zerbrechliches, sperriges Gepäck, Wertsachen, Diplomatengepäck sowie Tiere.
Hierbei handelt es sich um Gepäck, welches spezielle Vorraussetzungen für einen Transport erfordert (z.B.: Wertsachen, leicht zerbrechliche Gegenstände). Dieses Gepäck kann zur Beförderung im Salon der Maschine angenommen werden, wenn:
- der Passagier diesen Service zuvor mit der STC „Russia“ vereinbart hat
- das Gepäck von den Sicherheitsbehörden kontrolliert wurde
Wenn dieses Gepäck sehr sperrig ist, so muß der Passagier einen zusätzlichen Sitzplatz nach Passagiertarif zahlen. Dabei darf das Gewicht 80 kg nicht übersteigen und sein Umfang muß dem des Sitzplatzes entsprechen. Das Gepäck wird am Fenster auf dem Sitzplatz mit einem Sicherheitsgurt befestigt. Dieses Gepäck wird nicht registriert, die Verantwortung dafür trägt der Passagier selbst.