Passagiere, die mit einem Rollstuhl reisen, müssen die Fluggesellschaft bei der Buchung darüber informieren, damit diese die Möglichkeit hat rechtzeitig alle notwendigen Maßnahmen einzuleiten. Damit kann vor dem Abflug Zeit gespart und eventuelle Unannehmlichkeiten vermieden werden.
Der Transport von Rollstühlen mit Trockenbatterien erfolgt unter der Voraussetzung im Frachtraum, dass die Batterie abgeklemmt und die Klemmvorrichtung des Akkus isoliert wurde, um einen zufälligen Kurzschluss zu vermeiden. Die Batterie muß sicher am Rollstuhl befestigt sein.
Rollstühle mit Gelbatterien können transportiert werden ohne die Batterie abzuklemmen, die Klemmvorrichtung muß jedoch isoliert sein.
Der Transport von Rollstühlen mit Elektrolytbatterien erfolgt unter der Voraussetzung im Frachtraum, dass die Batterie abgeklemmt und die Klemmvorrichtung des Akkus isoliert, die Batterie verpackt und entsprechend markiert wurde.