Gefährliche Stoffe und Gegenstände – sind Artikel, die aufgrund ihrer chemischen und/oder physischen Eigenschaften eine Gefahr für Passagiere, Besatzungsmitglieder oder Fracht an Bord der Maschine darstellen könnten. Aus Sicherheitsgründen ist der Transport gefährlicher Güter begrenzt oder sogar verboten.
Gefährliche Stoffe und Gegenstände, deren Transport als Gepäck untersagt ist:
Sprengstoff, Sprengmittel und mit Sprengstoff gefüllte Gegenstände:
Schießpulver jeder Art, in jeglicher Verpackung und beliebiger Menge; Schußatronen (darunter kleinkalibrige); Patronen für Gaswaffen; Zündkapseln (Pistons) für die Jagd; pyrotechnische Mittel: Signal- und Leuchtraketen, Signalpatronen, Rauchpatronen, Sprengzünder, Bengalische Feuer, Eisenbahn-Sprengmittel, Trotyl, Dynamit, Ammonal und andere Sprengstoffe; Sprengkapseln, Detonatoren, Elektro-Detonatoren, elektrische Zünder, Zündschnüre etc.;
Komprimierte und flüssige Gase:
Gase für den normalen Gebrauch (Butan-Propan) und andere Gase; Gasbehälter gefüllt mit Nervengas, lähmendem oder Tränengas;
Leicht brennbare Flüssigkeiten:
Azeton; Benzin; Proben leicht entflammbarer Erdölprodukte; Methanol; Methylacetat (Methyläther); Schwefelkohlenstoff; Äther; Ethylcellosolve; alle anderen leicht brennbaren Flüssigkeiten;
Entflammbare feste Stoffe: Stoffe, die durch Wassereinwirkung Wärme und brennbare Gase entwickeln, was eine Selbstentzündung und damit einen Brand verursachen kann: Kalium, Natrium, das Kalzium-Metall und seine Legierungen, Phosphorkalzium und andere; weißer, gelber und roter Phosphor und alle anderen Stoffe, die zur Kategorie der entflammenden festen Stoffe gehören;
Oxydierende (leicht brennbare) Stoffe, organische Peroxide: kolloide Nitrocellulose, als Granulat oder Flocken, trocken oder feucht, das weniger als 25% Wasser oder Lösemittel enthält. Kolloide Nitrocellulose, in Stückchen, feucht, das weniger als 25% Alkohols enthält. Nitrocellulose, trocken oder feucht, das weniger als 30 % Lösemittel oder 20% Wasser enthält;
Toxische Stoffe;
Radioaktive Materialien;
Ätzende und korrodierende Stoffe: starke anorganische Säuren: Salz-, Schwefelsäure, stickstoffhaltige und andere Säuren; Fluorwasserstoff und andere starke Säuren und korrodierende Stoffe.
Schad- und Giftstoffe: jegliche stark schädlich und toxisch wirkende Stoffe, in flüssigem oder festem Zustand, in beliebiger Verpackung; Bruzin; Nikotin; Strychnin; Tetrahydrofurfuryalkohol; Frostschutzmittel; Bremsflüssigkeit; Äthylenglykol; Quecksilber; alle Salze der Blausäuren und Zyanpräparate; Zyklon, Arsenik u.a.;
Andere gefährliche Stoffe, Gegenstände und Fracht, die als Tatwerkzeuge für einen Angriff auf Passagiere oder Besatzung verwendet werden könnten oder anderweitig eine Gefahr für den Flug darstellen könnten;
Waffen: Pistolen, Revolver, Gewehre, Karabiner und andere Schussfeuer-, Gas-, Luftdruckwaffen, Elektroschocker Dolche, Stiletts, Armee-, Bajonett-Messer. Eine Ausnahme bilden spezielle Gegebenheiten, gemäß den gesetzlichen Bestimmungen der Russischen Föderation.
Gegenstände die nicht als registriertes Gepäck befördert werden dürfen, können nur als Fracht transportiert werden.