Die Flugsicherheit und eine hohe Servicequalität – sind das strategische Ziel und ständige Streben unserer Fluggesellschaft. Das Erreichen dieses Ziels ist nicht möglich, ohne die Befolgung der, auf der Grundlage der Empfehlungen der internationalen Flugorganisationen, erarbeiteten Verhaltensregeln durch die Passagiere.
Bei Verstoß der Passagiere gegen die Verhaltensregeln an Bord des Flugzeugs hält sich Direktion der Fluggesellschaft streng an folgende Politik:
- kein Verstoß bleibt ohne Konsequenz
- das Flug- sowie das Bodenpersonal werden mit allen Rechten ausgestattet, die zur Vermeidung von Regelverstößen notwendig sind
- die Unterstützung der Rechtsschutzorgane, um die Personen zur Verantwortung zu ziehen, die gegen die Regeln und Gesetze des Abflug-/Ankunfts-/Transit-Landes.
Rechte und Pflichten der Passagiere
Die Passagiere haben das Recht:
- alle Serviceleistungen zu fordern, welche in den Vertragsbedingungen vorgeschrieben sind. Diese sind im Flugticket zu finden.
Die Passagiere sind verpflichtet:
- zur Gewährleistung der Flugsicherheit unbedingt den Anweisungen des Flugkapitäns sowie den Besatzungsmitgliedern Folge zu leisten
- die Sicherheitsvorschriften, Disziplin und Ordnung genau einzuhalten
Es ist den Passagieren untersagt:
- für die Sicherheit des Fluges, für das Leben und die Gesundheit der Passagiere sowie des Bordpersonals bedrohliche Situationen herbeizuführen;
- an Bord des Flugzeuges zu rauchen. Dies betrifft alle internationalen und inländischen Flüge, unabhängig von der Flugdauer und der Service-Kategorie;
- an Bord alkoholische Getränke zu sich zu nehmen. Eine Ausnahme bilden die zu den Mahlzeiten gehörenden alkoholischen Getränke;
- Not- und Rettungsausrüstungen ohne entsprechende Anweisungen des Bordpersonals zu gebrauchen
- elektronische Geräte oder Kommunikationsmittel während des Rollens der Maschine am Boden, des Starts und der Landung nicht benutzt werden; Eigentum der Fluggesellschaft zu beschädigen oder von Bord zu bringen;
Im Falle der Zuwiderhandlung behält sich die STC „Russia“ das Recht vor, folgende Sanktionen anzuwenden:
- alkoholisierten Passagieren werden keine alkoholischen Getränke mehr angeboten, für die gesamte Flugdauer wird in ihrem Besitz befindlicher Alkohol vorübergehend beschlagnahmt, darunter auch an Bord erworbene Spirituosen;
- Ergreifen von Zwangsmaßnahmen gegenüber der den Anweisungen des Flugkapitäns zuwiderhandelnden Person;
- Entfernung der zuwiderhandelnden Person am nächstmöglichen Flughafen. In diesem Fall haftet der betreffende Passagier für alle zusätzlichen Ausgaben, die der Airline aufgrund der außerplanmäßigen Landung entstanden sind;
- Übergabe dieser Passagiere an die Rechtsschutzorgane, unabhängig davon, in welchem Staat die Landung stattfand;
- Erstattung des materiellen Verlusts der Fluggesellschaft durch den betreffenden Passagier;
- der Beförderungsvertrag wird seitens der Fluggesellschaft ohne Kostenerstattung aufgelöst.
Die vorliegenden „Richtlinien“ wurden auf Grundlage und in Übereinstimmung mit der internationalen Konvention „Über Rechtsverletzungen und einige andere Zuwiderhandlungen an Bord eines Flugzeuges“ (unterzeichnet 1963 in Tokyo), dem Luftverkehrsgesetz der Russischen Föderation, dem Zivilrecht, Verwaltungsrecht und Strafrecht der Russischen Föderation sowie mit entsprechenden Forderungen und Empfehlungen der Internationalen Zivilluftfahrtbehörde (ICAO) und des Internationalen Luftverkehrsverbandes (IATA) ausgearbeitet.
Das Hauptziel der vorliegenden Richtlinien ist die Festlegung der Forderungen, die an die Passagiere zur Gewährleistung der Flugsicherheit, Erhöhung der Servicequalität, Befolgung der öffentlichen Ordnung und Vorbeugung verschiedener Rechtsverletzungen beim Nutzen der Leistungen der Fluggesellschaft, gestellt werden.