Auskunftservice
Berlin:
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Vienna:
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Sonderangebote in Russland
 
Die Fluggesellschaft «Rossiya» verlängert den Ausverkauf von Flugtickets für eigene Flüge innerhalb Russlands.
Spezialangebot für Europa
 
Ab dem 9. Dezember 2011 startet die Fluggesellschaft «Rossiya» den Ausverkauf der Flugtickets ihrer eigenen Flüge
Einführung eines neuen Fluges auf der Strecke St. Petersburg - Moskau
 
Wir bieten Nachtfüge auf der Strecke St. Petersburg - Moskau und zurück an.
 
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Die STC „Russia“ ist bestrebt jedem Passagier einen hohen Service- und Sichherheitsstandard zu bieten
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Kinder

Kinder bis 2 Jahre

Auf internationalen Flügen werden für Kinder im Alter bis zu 2 Jahren, ohne eigenen Sitzplatz und in Begleitung eines Erwachsenen 10% des entsprechenden Normal- bzw. Spezialtarifs des Erwachsenen gezahlt, wenn dieser Tarif keine besonderen Anwendungsregeln vorsieht.

Auf Inlandsflügen ist die Beförderung von Kindern im Alter bis zu 2 Jahren, ohne eigenen Sitzplatz und in Begleitung eines Erwachsenen kostenlos, wenn dieser Tarif keine besonderen Anwendungsregeln vorsieht.

In diesem Fall wird das Kind in den Armen der begleitenden erwachsenen Person befördert, dem Kind wird kein eigener Sitzplatz zur Verfügung gestellt. D.h., es wird nur ein Platz für eine erwachsene Person gebucht, jedoch wird bei der Reservierung in der Namensspalte der Name des Kindes angegeben. Auf Wunsch der Begleitperson gebuchte eigene Sitzplätze für Kinder bis zu 2 Jahren, werden entsprechend dem geltenden Tarif für Kinder von 2 bis 12 Jahren bezahlt.

Werden von dem Erwachsenen weitere Kinder bis zu 2 Jahren begleitet (ab dem 2. Kind), so findet hier der geltende Tarif für Kinder von 2 bis 12 Jahren Anwendung.

Die Höhe des Freigepäcks beträgt für Kinder ohne eigenen Sitzplatz 10 kg.

Kinder im Alter von 2 bis 12 Jahren

Kinder im Alter von 2 bis 12 Jahren erhalten spezielle Ermäßigungen. Nähere Informationen hierzu erfahren Sie in den Vertretungen der STC „Russia“ oder den Verkaufsbüros.

Kindern im Alter von 2 bis 12 Jahren werden eigene Sitzplätze zur Verfügung gestellt. Dabei ist es notwendig, diese Information in der Buchung der erwachsenen Begleitperson mit anzugeben, ebenso wie das Geburtsdatum oder das Alter des Kindes.

Die Höhe des Freigepäcks für Kinder Alter von 2 bis 12 Jahren entspricht der Norm für Erwachsene. Sollte das Gewicht die Norm übersteigen, so wird entsprechend des Tarifs für das Übergepäck bezahlt.

Unbegleitete Kinder

Kinder können ohne Begleitung auf internationalen Flügen befördert werden, wenn sie nicht jünger als 5 Jahre sind (auf Inlandsflügen werden Kinder nur in Begleitung Erwachsener befördert).

Auf Wunsch der Eltern ist eine Begleitung von Kindern im Alter von 12 bis 16 Jahren möglich. Dieser Service muss beim Erwerb des Tickets beantragt werden. Die Kosten dafür betragen 100% des entsprechenden Normal- bzw. Spezialtarifs für einen Erwachsenen. Gezahlt wird bei Vorlage aller notwendigen Dokumente.

Für die Beförderung unbegleiteter Kinder werden Kosten gemäß Tarif erhoben.

Regeln zur Annahme von Kindern zur Beförderung ohne Begleitung:

  • Von 2 bis 5 Jahren - ist eine Beförderung in Begleitung von Mitarbeitern der Fluggesellschaft nicht erlaubt
  • Von 5 bis 12 Jahren - wird das Kind nicht persönlich von einem Erwachsenen (nicht unter 18 Jahren) begleitet, so muss es durch einen Mitarbeiter der Fluggesellschaft begleitet werden
  • Von 12 bis 16 Jahren - auf Wunsch der Eltern ist die Begleitung des Kindes durch Mitarbeiter der Fluggesellschaft möglich

Verantwortung der Eltern

Eltern bzw. Vormund müssen:

  • Die notwendigen Dokumente(Ausweise) vorbereiten
  • Die Eltern oder andere begleitende Personen müssen das Kind zum Flughafen bringen und sich bis zum Abflug dort aufhalten
  • Das Abholen des Kindes am Ankunfts-Flughafen vereinbaren
  • Auf Anfrage müssen die Eltern bzw. der Vormund ein Dokument („Antrag zur Beförderung“) über die Erlaubnis zur Beförderung des Kindes ohne Begleitung mit allen notwendigen Details ausfüllen und unterschreiben.
  • Sollte das unbegleitete Kind nach der Ankunft nicht abgeholt werden, so müssen alle, Ausgaben, die mit einem Rücktransport des Kindes verbunden sind (Verpflegung, Unterkunft, Transport, Tarif für den Rückflug etc.) übernommen werden

Verantwortung der Fluggesellschaft

Die Verantwortung für das unbegleitete Kind übernimmt nach Übergabe des Kindes vollständig die Fluggesellschaft von:

  • den Eltern, dem Vormund oder einem bevollmächtigten Erwachsenen beim Abflug oder
  • der bis zum Transferpunkt befördernden Fluggesellschaft bis zur Rückgabe des Kindes an die Eltern, den Vormund oder den bevollmächtigten Erwachsenen am Ankunftsort oder an die am Transferpunkt zur Weiterbeförderung bestimmten Airline.

Auswahl des Fluges

  • Bei der Buchung für den Flug eines unbegleiteten Kindes ist die Wahl eines Direktfluges wünschenswert;
  • Sollte es diese Möglichkeit nicht geben, wählen Sie bitte einen Tagesflug mit der kleinsten Zahl an Zwischenlandungen;
  • Kinder werden nicht zur Beförderung angenommen, wenn am Transferpunkt ein Flughafenwechsel erforderlich sein sollte.

Die Eltern oder andere begleitende Personen müssen das Kind zum Flughafen bringen und sich bis zum Abflug dort aufhalten

Auf Anfrage müssen die Eltern bzw. der Vormund ein Dokument („Antrag zur Beförderung“) über die Erlaubnis zur Beförderung des Kindes ohne Begleitung mit allen notwendigen Details der Abholung des Kindes am Ankunftsflughafen ausfüllen und unterschreiben. Das Dokument wird den Eltern während des Ticketerwerbs oder der Ticketbuchung übergeben. Ebenso ist die Vorbereitung der Reisedokumente gemäß der Gesetzgebung der Russischen Föderation (eine notariell beglaubigte Vollmacht, das den Grenzübertritt des Kindes erlaubt) sowie der Gesetzgebung des Ziellandes notwendig. Vor der Ankunft am Flughafen, müssen die Eltern das im Anhang befindliche Formular ausfüllen.

Informationen zur Beförderung von Kindergruppen erhalten Sie unter Gruppen von Passagieren.